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Wir verfügen über die praktische Erfahrung aus diversen Insolvenzplänen, die wir als Insolvenzverwalter oder Berater verfasst, begleitet und letztlich mit umgesetzt haben. Bei keinem der Pläne ist es bislang zu einer Aufhebung wegen Nichterfüllung und bei keinem der erhaltenen Rechtsträger zu einer neuerlichen Insolvenz gekommen.

Wichtige Aspekte betreffend das Insolvenzplanverfahren

  • Das Unternehmen muss in seinem Kernbereich nachhaltig profitabel zu betreiben sein.
  • Typischerweise bestehen Probleme, die ohne die Besonderheiten eines Insolvenzplanes einer Sanierung entgegenstehen. Das Insolvenzrecht bietet sowohl bei rechtlichen Problemen (beispielsweise besonders nachteilige, langfristige Verträge; Haftungsfälle) wie auch bei Neuausrichtungen oder Restrukturierungen eines Unternehmens (beispielsweise bei Überalterung der Mitarbeiter) Möglichkeiten, das Unternehmen schlanker zu erhalten.
  • Regelmäßig wird ein besonderes Interesse am Erhalt des Rechtsträgers vorliegen (etwa die Berechtigung aus einer Lizenz, einem Exklusivvertrag, einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung).
  • Die beteiligten Banken sind schon aus Eigeninteresse an einem Unternehmenserhalt und an einer künftigen Begleitung des Unternehmens interessiert.
  • Ein erfahrener Insolvenzspezialist tritt der Geschäftsführer bei, so dass das Insolvenzgericht lediglich einen Sachwalter als Aufsicht einsetzt. Fortführung und Umsetzung des Insolvenzplanes obliegen dann weiterhin der neuen Geschäftsführung.
  • Ein Gesellschafterwechsel ist eher selten, kann allerdings durchaus ebenfalls umgesetzt werden.

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